Lüritz-Parchwigslust-Test (LPT) - Fall 7 - "Die Möwen-Mafia"
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Über der idyllischen Müritz kreisen nicht nur Möwen, sondern auch modernste Überwachungsdrohnen, die im Kampf gegen die ominöse "Möwen-Mafia" illegale Fischerei in unserer Reihe des LPT-LLM-Benchmarks aufdecken sollen. Doch zwischen Fischschwarm-Erkennungssoftware, Aluhut-tragenden Datenschützern und einem von Möwenphobie geplagten Juristen droht der Datenschutz in den Sturzflug zu geraten. In diesem Fall, der die Grenzen zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Recht auf Privatsphäre neu auslotet, muss Dr. Schmalstieg erneut die juristische Quadratur des Kreises vollbringen: Wie viel Überwachung verträgt die Freiheit, wenn selbst die Fische nicht mehr ungestört ihre Kreise ziehen können? Zwischen der Angst vor dem gläsernen Angler und den Visionen einer dystopischen Drohnen-Diktatur stellt sich die Frage, ob der Einsatz der fliegenden Augen gerechtfertigt ist oder ob hier der Rechtsstaat ins offene Messer, oder besser gesagt, in den scharfen Schnabel der Überwachung fliegt. Ein Fall, so vielschichtig wie ein Maränenfilet, der die Grundfesten des Datenschutzes auf den Prüfstand stellt und gleichzeitig die Frage aufwirft, ob die Angst vor der "Möwen-Mafia" die freiheitlich-demokratische Grundordnung mehr bedroht als ein paar illegale Fischer.
Sachverhalt 7: "Die Möwen-Mafia": Drohnen über der Müritz
Lüritz, idyllisch gelegen an der Müritz, steht vor einer neuen Herausforderung: Der jährliche "Müritz-Fischmarkt", ein beliebtes Volksfest, bei dem traditionell allerlei Fischspezialitäten und regionale Produkte angeboten werden, steht bevor. Doch dieses Jahr überschattet die Angst vor illegalem Fischfang und dem Schmuggel von seltenen Maränen die Vorfreude.
Der neue, ehrgeizige Leiter der Wasserschutzpolizei Waren, Hauptkommissar Horst "Aal" Aalfang, sieht nur eine Lösung: den Einsatz modernster Überwachungsdrohnen. Die Drohnen, ausgestattet mit hochauflösenden Kameras, Wärmebildsensoren und Fischschwarm-Erkennungssoftware, sollen das Müritz-Gebiet rund um den Warener Hafen, wo der Markt stattfindet, überwachen und illegale Fischereiaktivitäten verhindern. Aalfang wittert hinter den Fischwildereien eine organisierte "Möwen-Mafia", die die seltenen Maränen an zahlungskräftige Restaurants in Berlin und Hamburg verkauft.
Landrat Dr. Bodo Bärensprung, der sich nach dem "Müritz im Visier"-Debakel (Überwachung der Öko-Aktivisten) einen weiteren Skandal ersparen will, ist skeptisch. Er befürchtet negative Schlagzeilen in der überregionalen Presse und einen Einbruch der Touristenzahlen. Außerdem hat er eine panische Angst vor allem, was über der Müritz fliegt, seit er bei einer Bootstour beinahe von einem aggressiven Schwan attackiert wurde.
Mit der rechtlichen Prüfung des Vorhabens wird, wie sollte es anders sein, Juristischer Sachbearbeiter Dr. Jürgen Schmalstieg beauftragt. Schmalstieg, der sich nach seinem letzten Fall mit den Öko-Aktivisten ("Müritz im Visier") eigentlich auf eine meditative Paddeltour durch die Mecklenburgische Seenplatte vorbereiten wollte, sieht sich nun mit einem Fall konfrontiert, der ihn in luftige Höhen und die Untiefen des Fischereirechts führt.
Seine Recherchen gestalten sich schwierig:
Die Drohnen erfassen nicht nur das Hafenbecken, sondern auch die gesamte Müritz und die angrenzenden Uferbereiche, ein beliebtes Naherholungsgebiet, in dem sich zahlreiche unbescholtene Bürger beim Baden, Angeln und Bootfahren aufhalten.
Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Lüritz, Herr Datensicher, der neuerdings an einer schweren Paranoia leidet und glaubt, von russischen Geheimdiensten und mutierten Riesen-Maränen überwacht zu werden, sieht in den Drohnen die ultimative Bedrohung der Privatsphäre. Er rät Schmalstieg, sich einen Aluhut zuzulegen und sich mit ihm in einem alten Bunker aus DDR-Zeiten zu verstecken.
Die Bürgerinitiative "Freies Lüritz", angeführt von der rüstigen Rentnerin Erna Trecker, die jetzt eine Ausbildung zur Drohnenpilotin absolviert, um die "staatliche Überwachung" zu dokumentieren, organisiert Proteste gegen die "Spionage-Drohnen". Sie befürchtet, dass die Drohnen bald auch dazu benutzt werden könnten, die Bürger beim Nacktbaden oder illegalen Zelten zu überwachen.
Schmalstiegs Vorgesetzter, Rolf "Rolle" Müller, der neuerdings von einer Karriere als Rutengänger träumt und versucht, mit Hilfe einer Wünschelrute verborgene Fischschwärme und Erdstrahlen aufzuspüren, drängt auf eine schnelle Entscheidung, da er mit seiner Wünschelrute "negative Schwingungen" über der Müritz geortet hat. Fachlich ist er weiterhin eine Niete.
Die Lokalpresse, allen voran der "Müritz-Bote" mit seinem Sensationsreporter Kuno Knips, der neuerdings an einer multiplen Persönlichkeitsstörung leidet und sich mal als investigativer Journalist, mal als Angler-Experte, mal als Reiseblogger präsentiert, berichtet in widersprüchlichen Artikeln über die Drohnen, mal positiv, mal negativ, je nach seiner aktuellen Persönlichkeit und dem Fang des Tages.
Schmalstieg entdeckt, dass Hauptkommissar Aalfang ein Cousin dritten Grades von Dr. Bitspeicher (aus dem "Wachtmeister KI"-Fall in Parchwigslust), dem Entwickler der Predictive-Policing-Software, ist, und dass die Drohnen von derselben Firma hergestellt werden, die auch die Gartenzwerg-Erkennungssoftware entwickelt hat.
Zu allem Überfluss entwickelt Schmalstieg eine Angst vor Möwen, was die Arbeit an dem Fall zusätzlich erschwert, da die Drohnen ständig von Möwenschwärmen verfolgt werden, die sie für Futterautomaten halten.
Fragen an das LLM:
1. Ist der Einsatz der Überwachungsdrohnen im Müritz-Gebiet rund um den Warener Hafen nach geltendem Recht, insbesondere unter Berücksichtigung des Landesfischereigesetzes Mecklenburg-Vorpommern, der DSGVO, des BDSG, relevanter Polizeigesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, zulässig?
2. Welche datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen gegen den Einsatz der Drohnen, insbesondere im Hinblick auf die Erfassung von Bilddaten, die Zweckbindung der Datenverarbeitung und die Möglichkeit der anlasslosen Massenüberwachung von Badegästen und Anglern?
3. Wie könnte der Einsatz der Drohnen datenschutzkonform gestaltet werden? Wäre eine Beschränkung auf bestimmte Bereiche oder Zeiten zulässig?
4. Diskutieren Sie die Verhältnismäßigkeit des Drohneneinsatzes im Hinblick auf den angestrebten Zweck der Verhinderung von illegalem Fischfang und Maränenschmuggel.
5. Steht der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen?
6. Welche Auswirkungen hat die Rechtsprechung des EuGH zur Massenüberwachung auf die Zulässigkeit des Drohneneinsatzes über der Müritz?
7. Inwiefern spielt die Tatsache, dass die Drohnen auch den öffentlichen Raum der Müritz und ihrer Uferbereiche überwachen, eine Rolle in der juristischen Bewertung?
8. Wie ist die Verwandtschaft zwischen Hauptkommissar Aalfang und Dr. Bitspeicher sowie die Tatsache, dass die Drohnen von derselben Firma wie die Predictive-Policing-Software "Wachtmeister KI" hergestellt werden, rechtlich zu bewerten? Besteht ein Interessenkonflikt?
9. Welche Rolle spielt die öffentliche Meinung und die Berichterstattung des "Müritz-Boten" für die Entscheidungsfindung der Behörden? Wie kann eine sachliche und ausgewogene Berichterstattung über den Drohneneinsatz gewährleistet werden?
10. Wie kann sichergestellt werden, dass die Drohnen nicht zu einer Diskriminierung oder Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, z.B. von Anglern mit ausländischen Kennzeichen, führen?
11. Wäre der Landkreis Lüritz haftbar, wenn durch den Einsatz der Drohnen die Grundrechte von Bürgern verletzt werden? Welche Rolle spielt die Inkompetenz von Datensicher und "Rolle" Müller in diesem Zusammenhang?