Wenn die Mehrheit über die Räume der Minderheit entscheidet: Karlsruhe billigt die Saalvergabe des Ältestenrates
Zu BVerfG, Beschl. v. 27. Januar 2026 – 2 BvE 14/25 I. Der Streit um den Otto-Wels-Saal: Mehr als eine Raumordnungsfrage Der Streit um einen Fraktionssitzungssaal im Reichstagsgebäude mag auf den ersten Blick als parlamentarische Marginalie erscheinen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt in ihm ein verfassungsrechtliches Grundproblem von erheblicher Tragweite: die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die parlamentarische Mehrheit über die Arbeitsbedingungen der Minderheit entscheiden darf. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Frage mit einer bemerkenswert weitgehenden Zurückhaltung beantwortet hat, verdient kritische Aufmerksamkeit. Der sogenannte Otto-Wels-Saal, benannt nach dem sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten, der am 23. März 1933 als einziger Redner dem Ermächtigungsgesetz widersprach, wird seit Bezug des Reichstagsgebäudes von der SPD-Fraktion genutzt. Mit 462 Quadratmetern ist er der zweitgrößte Fraktionssitzungssaal. Nach der Bundestagswahl 2025 stellte die A...