Ultima ratio und digitale Freiheit: Wider die Versuchung symbolischer Strafrechtspolitik
Über den geplanten Gesetzentwurf zum Schutz vor „digitaler Gewalt" und die Frage, ob ein freiheitlicher Rechtsstaat den Weg der Mäßigung noch zu gehen vermag I. Vorbemerkung: Vom Wesen des Rechtsstaats in aufgeregten Zeiten Es gibt eine alte, nie widerlegte Wahrheit der Rechtsphilosophie, die Wilhelm von Humboldt — Gründervater sowohl des modernen Bildungsgedankens als auch des liberalen Staatsdenkens — einst so formulierte: Der Staat solle nur dort eingreifen, wo der Einzelne sich nicht selbst zu helfen vermag, und er solle stets das mildeste Mittel wählen, das den Zweck noch erfüllt. Was heute als Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Arsenal des Verfassungsrechts seinen festen Platz gefunden hat, ist im Grunde nichts anderes als die Einsicht, dass staatliche Macht eine dienende Funktion besitzt — und dass jede Ausdehnung dieser Macht, sei sie noch so wohlgemeint, einer sorgfältigen Prüfung bedarf, ob sie erforderlich, geeignet und im engeren Sinne angemessen ist. Diese Einsicht sche...