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Der Zwei-plus-Vier-Vertrag im Spannungsfeld völkerrechtlicher Verbindlichkeit und geopolitischer Neuordnung - Eine völkerrechtliche Analyse zur Frage der Kündbarkeit

Einleitung: Ein Vertrag als Schlussstein einer Epoche Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 markiert einen der bedeutendsten völkerrechtlichen Meilensteine des 20. Jahrhunderts. In der diplomatischen Praxis als Zwei-plus-Vier-Vertrag bekannt, beendete er de iure den Nachkriegszustand und die damit verbundenen Vorbehaltsrechte der alliierten Siegermächte, ermöglichte die staatliche Einheit Deutschlands und verankerte das vereinte Deutschland als souveränen Akteur in der europäischen Friedensordnung. Dass die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion erwägt, diesen Vertrag zu kündigen, wirft fundamentale Fragen des Völkerrechts auf, deren Beantwortung weit über den konkreten Fall hinausreicht und das Fundament der europäischen Nachkriegsordnung berührt. Die vorliegende Abhandlung untersucht, ob aus dem Vertrag selbst oder aus den allgemeinen Regeln des Völkervertragsrechts redliche Gründe für eine Kündigung abgeleite...

Zuständigkeits-Labyrinth statt Transparenz: Zur systematischen Erschwerung informationsrechtlicher Verfahren gegen das Paul-Ehrlich-Institut

I. Vorbemerkung Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats, dass der Bürger gegen die öffentliche Gewalt den Rechtsweg beschreiten kann. Art. 19 Abs. 4 GG formuliert diese Garantie in lapidarer Klarheit: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Der schlichte Wortlaut täuscht über den revolutionären Gehalt dieser Norm hinweg. Sie ist, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont, nicht bloß Verheißung, sondern Verpflichtung – nicht nur zur formalen Eröffnung des Rechtswegs, sondern zu dessen effektiver Gewährleistung. Was aber, wenn der Rechtsweg zwar formal offensteht, faktisch jedoch ins Leere führt? Wenn Gerichte Klagen entgegennehmen, sie aber über Jahre nicht terminieren? Wenn die nächste Instanz einen Eilantrag nicht etwa in der Sache bescheidet, sondern ihn an einer Formalfrage scheitern lässt, die sie selbst nicht abschließend klärt? Und wenn die Behörde, gegen deren Infor...

Lüritz-Parchwigslust-Test (LPT) - Fall 1 - Die Überwachungskameras von Lüritz - Antwort 1 - Ende 2025

Verehrte Leser, ganz am Anfang des Jahres 2025 gab es mit dem Lüritz-Parchwigslust-Test eine humorvolle Einführung in die juristische Falllösung, um damit die Fähigkeiten von KI-Modellen zu testen. Zu Silvester 2025 wird an dieser Stelle der Fortschritt dokumentiert, der innerhalb eines Jahres zu verzeichnen war. Zudem wird eine Auswertung und ein Vergleich mit dem alten Ergebnis vorgenommen. Viel Spaß! Betreff: Rechtliche Zulässigkeit der Einführung eines KI-gestützten Videoüberwachungssystems mit Gesichtserkennung im Landkreis Lüritz Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schmalstieg, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage bezüglich des geplanten Überwachungssystems der "Fischkopp-IT GmbH". Lassen Sie uns den Johanniskrautschnaps für einen Moment beiseitelegen – auch wenn ich Ihre Neigung dazu angesichts dieses verfassungsrechtlichen Minenfelds menschlich zutiefst nachvollziehen kann. Der vorliegende Sachverhalt ist, mit Verlaub, ein juristischer Albtraum, der das Potenzial hat, nicht n...

Washingtons Weckruf für die Freiheit: Warum der amerikanische Schlag gegen das europäische Kontrollregime notwendig war

Ein Plädoyer für das „First Amendment“ im digitalen Raum – und gegen die moralische Anmaßung des deutschen Tugendstaates Einleitung: Das Ende der atlantischen Höflichkeit Es entbehrt nicht einer gewissen historischen Ironie, dass ausgerechnet am Weihnachtsabend des Jahres 2025 eine diplomatische Note aus Washington die politische Besinnlichkeit in Berlin und Brüssel so empfindlich stört. Die Empörung ist groß, die Rhetorik schrill. Wenn der Außenpolitiker der Christdemokraten, Johann Wadephul, und die sozialdemokratische Justizministerin Stefanie Hubig die „digitale Souveränität“ beschwören, weil die Vereinigten Staaten Einreiseverbote gegen die Führungsebene der Organisation HateAid und den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton verhängt haben, dann zeugt dies von einem bemerkenswerten Mangel an Selbstreflexion. Was hier von der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Kommission als ein Angriff auf die europäische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerahmt wird, ist bei lichter...