Posts

Zuständigkeits-Labyrinth statt Transparenz: Zur systematischen Erschwerung informationsrechtlicher Verfahren gegen das Paul-Ehrlich-Institut

I. Vorbemerkung Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats, dass der Bürger gegen die öffentliche Gewalt den Rechtsweg beschreiten kann. Art. 19 Abs. 4 GG formuliert diese Garantie in lapidarer Klarheit: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Der schlichte Wortlaut täuscht über den revolutionären Gehalt dieser Norm hinweg. Sie ist, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont, nicht bloß Verheißung, sondern Verpflichtung – nicht nur zur formalen Eröffnung des Rechtswegs, sondern zu dessen effektiver Gewährleistung. Was aber, wenn der Rechtsweg zwar formal offensteht, faktisch jedoch ins Leere führt? Wenn Gerichte Klagen entgegennehmen, sie aber über Jahre nicht terminieren? Wenn die nächste Instanz einen Eilantrag nicht etwa in der Sache bescheidet, sondern ihn an einer Formalfrage scheitern lässt, die sie selbst nicht abschließend klärt? Und wenn die Behörde, gegen deren Infor...

Lüritz-Parchwigslust-Test (LPT) - Fall 1 - Die Überwachungskameras von Lüritz - Antwort 1 - Ende 2025

Verehrte Leser, ganz am Anfang des Jahres 2025 gab es mit dem Lüritz-Parchwigslust-Test eine humorvolle Einführung in die juristische Falllösung, um damit die Fähigkeiten von KI-Modellen zu testen. Zu Silvester 2025 wird an dieser Stelle der Fortschritt dokumentiert, der innerhalb eines Jahres zu verzeichnen war. Zudem wird eine Auswertung und ein Vergleich mit dem alten Ergebnis vorgenommen. Viel Spaß! Betreff: Rechtliche Zulässigkeit der Einführung eines KI-gestützten Videoüberwachungssystems mit Gesichtserkennung im Landkreis Lüritz Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schmalstieg, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage bezüglich des geplanten Überwachungssystems der "Fischkopp-IT GmbH". Lassen Sie uns den Johanniskrautschnaps für einen Moment beiseitelegen – auch wenn ich Ihre Neigung dazu angesichts dieses verfassungsrechtlichen Minenfelds menschlich zutiefst nachvollziehen kann. Der vorliegende Sachverhalt ist, mit Verlaub, ein juristischer Albtraum, der das Potenzial hat, nicht n...

Washingtons Weckruf für die Freiheit: Warum der amerikanische Schlag gegen das europäische Kontrollregime notwendig war

Ein Plädoyer für das „First Amendment“ im digitalen Raum – und gegen die moralische Anmaßung des deutschen Tugendstaates Einleitung: Das Ende der atlantischen Höflichkeit Es entbehrt nicht einer gewissen historischen Ironie, dass ausgerechnet am Weihnachtsabend des Jahres 2025 eine diplomatische Note aus Washington die politische Besinnlichkeit in Berlin und Brüssel so empfindlich stört. Die Empörung ist groß, die Rhetorik schrill. Wenn der Außenpolitiker der Christdemokraten, Johann Wadephul, und die sozialdemokratische Justizministerin Stefanie Hubig die „digitale Souveränität“ beschwören, weil die Vereinigten Staaten Einreiseverbote gegen die Führungsebene der Organisation HateAid und den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton verhängt haben, dann zeugt dies von einem bemerkenswerten Mangel an Selbstreflexion. Was hier von der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Kommission als ein Angriff auf die europäische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerahmt wird, ist bei lichter...

Der Rechtsstaat im Stresstest: Eine kritische Würdigung des "Justiz-Projekts" (Teil 6)

Das digitale Panoptikum und das Elend des Scholactivism: Ein Schlussplädoyer für die Entpolitisierung der Justiz Zum Abschluss der kritischen Analyse des „Justiz-Projekts“ müssen wir den Blick von den verstaubten Aktenkellern der Personalabteilungen in den Serverraum der dritten Gewalt lenken. Das Kapitel zur IT-Infrastruktur, verantwortet von Lennart Laude und Janos Richter, markiert in gewisser Weise den Höhepunkt der Verwundbarkeitsanalyse. Hier verlassen wir das Feld der juristischen Hermeneutik und betreten das Terrain der harten technischen Fakten – und der totalitären Möglichkeiten. Zugleich bietet dieses letzte Kapitel, zusammen mit der Gesamtbetrachtung des Projekts, den Anlass für eine abschließende Abrechnung mit dem methodischen Ansatz des „Scholactivism“. Denn wer den Rechtsstaat retten will, indem er die Wissenschaft zur Waffe schmiedet, sägt an dem Ast, auf dem die Autorität des Rechts sitzt. I. Der gläserne Richter im Netz der Exekutive Die Analyse der digitalen Infrast...

Der Rechtsstaat im Stresstest: Eine kritische Würdigung des "Justiz-Projekts" (Teil 5)

Die Peitsche des Dienstherrn: Disziplinarrecht als Exerzierfeld politischer Säuberung Wenn das Zuckerbrot der Beförderung nicht wirkt, greift der Leviathan zur Peitsche. Das fünfte Kapitel unserer kritischen Exegese des „Justiz-Projekts“ wendet sich dem dunkelsten und zugleich sensibelsten Bereich der gerichtlichen Binnenorganisation zu: der Disziplinargewalt. Die Autorin Annika Perlebach liefert hierzu, unterstützt von Etienne Hanelt und Jonathan Schramm, eine Analyse, die in ihrer Nüchternheit erschüttert. Sie sezieren das deutsche Richterdienstrecht und fördern ein Arsenal an Instrumenten zutage, mit dem eine illiberale Exekutive die richterliche Unabhängigkeit nicht frontal brechen, aber doch empfindlich biegen könnte. Die Lektüre der Seiten 201 bis 220 dieses Kompendiums ist für jeden liberalen Rechtsstaatsfreund eine Mahnung zur Vorsicht. Doch sie ist auch ein Dokument einer bemerkenswerten politischen Einäugigkeit. Denn während die Autoren akribisch aufzeigen, wie eine fiktive „...

Der Rechtsstaat im Stresstest: Eine kritische Würdigung des "Justiz-Projekts" (Teil 4)

Die Architektur der Macht: Gerichtsorganisation als Herrschaftsinstrument der Exekutive Wer die Herrschaft über das Organigramm hat, beherrscht im Zweifel das Recht. Diese Dimension der Justizgewalt, das sogenannte Gerichtsorganisationsrecht, fristet in der akademischen Ausbildung zumeist ein Schattendasein. Es gilt als technisches Verwaltungshandeln, als dröge Materie für Ministerialbeamte. Das „Justiz-Projekt“ der Autoren Zillessen, Brandau und Laude leistet den großen Verdienst, diese scheinbare Harmlosigkeit als Illusion zu entlarven. Im vierten Teil unserer Analyse wenden wir uns jenen Kapiteln zu, die sich mit der „Gerichtsorganisation“ (S. 237 ff.) und den „Landesverfassungsgerichten“ (S. 65 ff.) befassen. Die Lektüre dieser Abschnitte ist für den zur Lektüre geneigten Verfassungsjuristen ein Wechselbad der Gefühle. Einerseits besticht die kühle Analytik, mit der die Autoren aufzeigen, wie die Exekutive über Rechtsverordnungen und Zuständigkeitskonzentrationen den „gesetzlichen ...