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Es werden Posts vom Mai, 2025 angezeigt.

Über die Notwendigkeit einer Digitalen Gerichtsbarkeit und das Ende der Zwei-Klassen-Justiz

Ein Essay I. Die Lüge des gleichen Rechts Es gibt eine Lüge, die so alt ist wie der moderne Rechtsstaat, und die so tief in sein Fundament eingelassen ist, dass man sie für einen tragenden Pfeiler halten könnte: die Lüge, dass vor dem Gesetz alle gleich seien. Nicht im normativen Sinne – dort stimmt der Satz. Art. 3 Abs. 1 GG meint, was er sagt. Aber zwischen der Norm und ihrer Verwirklichung klafft ein Abgrund, und in diesem Abgrund verschwinden täglich die Rechte derer, die sich keinen Anwalt leisten können, die vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens zurückschrecken, die an der Schnittstelle von verschiedenen Gerichtsszweigen zerrieben werden, die nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht mehr wissen, worum es eigentlich ging. Die empirische Wirklichkeit der deutschen Justiz im Jahre 2025 ist diese: Wer vermögend ist, klagt. Wer arm ist, bittet um Erlaubnis zu klagen – und erhält sie nach Gutdünken eines Richters, der über diese Erlaubnis in einem Verfahren entscheidet, das keine mündlic...

Kommentar: Eine liberalkonservative Auseinandersetzung mit dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD

Wo weisungsgebundene staatliche Behörden eine politische Strömung nicht mehr nur beobachten, sondern normativ einordnen, droht stets die Versuchung, Legitimation nicht allein aus Recht und Gesetz, sondern aus weltanschaulicher Vorfestlegung zu schöpfen. Genau diese Versuchung erliegt das Bundesamt für Verfassungsschutz, wenn es unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr ein Gutachten erstellt, das in Stil, Substanz und dogmatischer Herleitung eine bedenkliche Nähe zur Gesinnungskontrolle aufweist, die der freiheitliche Rechtsstaat gerade zu überwinden verspricht. Dieser Beitrag unternimmt es, das AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das am 13. Mai 2025 von Cicero, NIUS und der Jungen Freiheit vollständig ins Netz gestellt wurde, aus einer liberal-konservativen Perspektive systematisch zu beleuchten, seine methodischen Schwächen offenzulegen, seine verfassungsrechtlichen Fehlannahmen nachzuweisen und die politische Schlagseite freizulegen, die es für den freiheitlichen Rec...

Wenn Compiler-Entwickler Richter spielen – was kann da schon schiefgehen? Wie das LLVM-CoC-Komitee seinen eigenen Kodex brach

Teil 1 – Einleitung, Hintergrund und faktische Rekonstruktion Offener Quellcode ist eine Erfolgsgeschichte der freiwilligen Kooperation von Technik-Enthusiasten und Software-Entwicklern, und doch verweist er in seiner Alltagsrealität auf ein Paradox: Je mehr Menschen sich beteiligen, desto ausgeprägter wird das Bedürfnis nach verbindlichen Umgangsregeln. Weil freies Programmieren längst nicht mehr das Hobby einiger weniger technischer Pioniere ist, sondern ein ökonomisch relevantes Kraftfeld, haben nahezu alle nennenswerten Projekte ­– auch das Compiler-Flaggschiff „LLVM“ – einen sogenannten Code of Conduct eingeführt. Niemand wird bestreiten, dass eine solche Verhaltensrichtlinie dem Grunde nach zweckmäßig ist. Allerdings hebt sie das Projekt aus der Sphäre bloßer kollegialer Gefälligkeiten heraus und setzt an ihre Stelle ein normatives Gefüge, das unweigerlich mit juristischen Kategorien in Berührung kommt. Wer verbindliche Regeln erlässt, muss sich an rechtsstaatlicher Methodik mess...

Art. 72 AEUV als Ultima Ratio? Zur Aktivierung der nationalen Sicherheitsklausel im Spannungsfeld europäischer Integration und mitgliedstaatlicher Souveränität

Ein juristischer Kommentar von Marcus Seyfarth, LL.M. zur aktuellen Grenzsicherungsdebatte In einer Zeit, in der die tektonischen Platten europäischer Sicherheitspolitik spürbar knirschen, hat die Ankündigung von Kanzler Merz, zur Sicherung der nationalen Grenzen auf  Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)  zurückzugreifen, eine Debatte von fundamentaler Bedeutung entfacht. Es ist ein Schritt, der die juristische Zunft ebenso aufhorchen lässt wie die politische Öffentlichkeit, berührt er doch das delikate Gleichgewicht zwischen den supranationalen Errungenschaften des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) und der ureigenen Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit. Artikel 72 AEUV, oft als "Souveränitätsanker" oder "nationale Notbremse" im Gefüge des RFSR bezeichnet, statuiert lapidar, aber mit weitreichenden Implikationen: "D...

Datenschutz vor Gericht? Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und ein besorgniserregendes Signal

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung, die weitreichende Fragen für die effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts in Deutschland vor Gerichten aufwirft, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Antrag eines Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Bundesverfassungsgericht (!) zurückgewiesen (Beschl. v. 25.04.2025, Az. 3 K 506/25). Der Antragsteller begehrte vorläufig die Herausgabe von Kopien seiner personenbezogenen Daten aus zahlreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Begründung des Verwaltungsgerichts offenbart jedoch eine problematische Rechtsauffassung, die im Widerspruch zur gefestigten, bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht und den Schutz der Betroffenenrechte empfindlich schwächt. Im Kern reduziert das Verwaltungsgericht den Anspruch auf eine Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO auf eine bloße „Modalität“ des allgemeinen Auskunftsrechts nach Artikel ...