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Es werden Posts vom Oktober, 2024 angezeigt.

Der Verlust der Unabhängigkeit – Wie das Bundesverfassungsgericht seine Schutzfunktion verspielt

Manchmal genügen ein paar Worte, um ein tieferliegendes Problem zu entlarven. Ein Zitat von Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, vermittelt genau diese Einsicht: „Viele Menschen scheinen von der Komplexität der Problemlagen überfordert zu sein, auch von der Rechtslage.“ Ein Satz, der offenlegt, wie weit einige der höchsten Richterinnen und Richter unseres Landes vom Volk entfernt sind – und vor allem, was sie vom mündigen Bürger halten. Doris König ist keine gewöhnliche Stimme im Chor der Hochnäsigen; sie ist die Spitze des Zweiten Senats des höchsten deutschen Gerichts. Eine Institution, die geschaffen wurde, um den Bürger vor staatlicher Übermacht zu schützen. Doch König scheint einen anderen Kurs eingeschlagen zu haben – einen, der den Schutz der Grundrechte nicht mehr im Mittelpunkt sieht, sondern im Zweifel auf die Macht der Regierung vertraut. In einem Interview mit der „ Rheinischen Post “ äußert sie: „Denken Sie an die Corona-Rechtsprechung, die ich absol

Offener Brief an die Justizministerin MV: Wenn der Rechtsstaat versagt

Als ehemaliger Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommerns habe ich heute einen offenen Brief an unsere Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) gerichtet. Die Entscheidung, diesen Schritt zu gehen, fiel mir leicht. Denn nach Jahren der Beobachtung und persönlicher Erfahrung mit unserem Justizsystem sehe ich keine Alternative mehr dazu. Die Realität hinter der Fassade Was ich in den vergangenen Jahren erleben musste, erschüttert nichts geringeres als das Fundament meines Vertrauens in unseren Rechtsstaat. Von der einfachen Sachbearbeitung bis hinauf zu den höchsten Gerichten des Landes herrscht eine Kultur der systematischen Arbeitsvermeidung - oftmals zu Lasten des Bürgers - und der Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien. Aktuelle Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts (1 M 253/24 OVG) und des Landessozialgerichts (L 8 AS 125/24 B ER) aus diesem Sommer belegen diese erschreckende Entwicklung und sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, welchen ich

Kontaktschuld und Cancel-Culture: Zum erfolgreichen Distanzierungsantrag gegen Vosgerau

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Es ist wahrlich eine Tragödie, was aus der einst stolzen und konservativ geprägten Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer (VDStRL) geworden ist. Einst ein Bollwerk des Rechts und der Vernunft, ein Verein, der sich dem Schutz und der Verteidigung unserer Verfassungsordnung verpflichtet sah, ist sie nun zu einem willfährigen Instrument links-grüner Ideologen verkommen, welches dem politischen Zeitgeist huldigt. Die jüngste Distanzierung von Professor Ulrich Vosgerau markiert den bislang tiefsten Punkt in deren fortschreitenden Niedergang.* Der "Feind" in den eigenen Reihen Früher wurden in der VDStRL große Namen des öffentlichen Rechts gefeiert, Männer und Frauen, die trotz ihrer Vergangenheit in schwierigen Zeiten Verantwortung übernommen haben. Man hatte verstanden, dass der Rechtsstaat von Erfahrung und kluger Führung lebt. Doch mit der Aufnahme von Volker Neumann im Jahr 1992, der während der Studentenproteste 1968 als Vertreter der Basisgruppe Jura den konservativen Pr

Warum der AfD-Verbotsantrag eine schlechte Idee ist

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Die Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD hat zuletzt zunehmend an Brisanz gewonnen. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen und der Rhetorik der Partei  fordern nunmehr fraktionsübergreifend manche Politiker ein Verbot der AfD . Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Hürden eines solchen Verbotsantrags unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Fall der NPD (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13). 1. Das Parteienverbot im Grundgesetz Gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) kann eine Partei dann verboten werden, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Parteienverbot stellt eines der schärfsten Mittel im deutschen Verfassungsrecht dar, um gegen verfassungsfeindliche Parteien vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seiner Rechtsprechung zu

Kontaktschuld und Cancel-Culture: Der Fall Vosgerau und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit

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Das Nachrichtenportal NIUS berichtete am 1. Oktober 2024 über eine Kontroverse um den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und den Versuch, ihn aus der „ Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer “ zu drängen. Dies bietet einen tiefen Einblick in die Mechanismen der modernen "Cancel-Culture" und den problematischen Umgang mit dem Konzept der Kontaktschuld. Dieses Vorgehen verdient scharfe Kritik, nicht nur aus Sicht der Wissenschaftsfreiheit, sondern auch im Hinblick auf die verengende Wirkung solcher Denkweisen auf den öffentlichen Diskurs. Der Beitrag knüpft damit nahtlos an den  kritischen Kommentar zum Portal "Verfassungsblog"  an. Denn auch am Fall Vosgerau wird deutlich, wie in Deutschland nunmehr Haltungs-Rechtswissenschaft betrieben wird. Der Antrag der acht Staatsrechtslehrer, angeführt von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz (daneben federführend: Pascale Cancik, Klaus Ferdinand Gärditz, Matthias Jestaedt, Florian Meinel, Christoph Möller