Der Fall des Pastors Olaf Latzel - Verfahren endet durch Geldauflage
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Seit vier Jahren beschäftigt der Bremer Pastor Olaf Latzel die Justiz wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Anlass dafür waren seine klaren und deutlichen Äußerungen in einem Seminar über Homosexualität und Genderfragen, in denen er vor den Gefahren dieser Strömungen warnte. Nun scheint das Verfahren auf eine Beendigung zuzusteuern, denn das Landgericht Bremen erwägt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Latzel soll eine Zahlung von 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für queeres Leben leisten. Der Pastor hat dafür sechs Monate Zeit.
Der Fall begann mit einem Seminar im Jahr 2019, in dem Pastor Latzel im Rahmen der "Biblischen Fahrschule zur Ehe" seine Sorgen über die zunehmende Einflussnahme der Homo-Lobby und die Verbreitung von Gender-Ideologien zum Ausdruck brachte. Er sprach dort offen über den „Genderwahn“ und kritisierte die Teilnehmer des Christopher Street Day als „Verbrecher“. Seine Worte, die in einer Audiodatei festgehalten und öffentlich gemacht wurden, lösten vor allem in der LSBTTIQ-Gemeinschaft (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender, Intersexuell und Queer) und deren Unterstützer in Medien und Politik heftige Reaktionen aus. Pastor Latzel zeigte Reue, indem er die Datei löschte und sich online entschuldigte. Neben der Kritik erfuhr der Pastor aber auch viel Zuspruch für seine unbiegsame Haltung, die sich dem Zeitgeist entgegen stellt. So fand eine Petition zu seinen Gunsten über 20.000 Unterstützer. Die von ihm vertretene Position zur "Homo-Ehe" ist schon länger ein gesellschaftspolitischer Streitpunkt zwischen Sozialkonservativen und der LSBTTIQ-Gemeinschaft.
Nachdem das Amtsgericht Bremen Pastor Latzel im Jahr 2020 wegen Volksverhetzung verurteilte, hob das Landgericht Bremen dieses Urteil 2022 unter Berufung auf die Religionsfreiheit wieder auf. Doch auch dieses Urteil wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Februar 2023 aufgrund angeblicher Rechtsfehler kassiert. Nun landete der Fall erneut beim Landgericht, diesmal jedoch bei einer anderen Strafkammer, die das Verfahren durch eine Einstellung gegen Geldauflage nun beenden will.
Zukunft als Pastor ungewiss
Die Vorsitzende Richterin begründete die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, damit, dass Pastor Latzel sich glaubhaft entschuldigt habe. Er räumte ein, dass seine Worte „schwere Fehler“ gewesen seien und bat um Entschuldigung. Dennoch betonte die Richterin, dass selbst unter Juristen umstritten sei, ob Latzels Äußerungen tatsächlich die Grenze zur Volksverhetzung überschritten haben oder ob sie durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sind. Eine endgültige gerichtliche Klärung dieser Frage hätte sich noch über viele Jahre hingezogen, was den nun eingeschlagenen Schritt erklärt.
Sollte Pastor Latzel die Geldauflage fristgerecht zahlen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Es wird dann kein Urteil geben, und Latzel bleibt nicht vorbestraft. Dies könnte entscheidend für seine Zukunft als Pastor sein, da gegen ihn noch ein Disziplinarverfahren der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) läuft. Diese hatte ihn vorübergehend suspendiert und wartet nun die Entscheidung des Gerichts ab. Ob er weiterhin predigen darf, wird sich in den kommenden Tagen entscheiden.
Es bleibt festzuhalten: Es ist offensichtlich, dass Pastor Latzel vor Gericht steht, weil er es wagte, gegen den Strom der politisch korrekten Meinung zu schwimmen und hierbei auch von deutlichen Worten nicht zurückschreckte, um seine theologische Position zur Ehe zu begründen. Die LSBTTIQ-Gemeinschaft hat keine Gelegenheit ausgelassen, um ihn öffentlich dafür zu diffamieren (u.a. ätzt die links-grüne taz gegenüber Latzel, indem sie ihn einen queerfeindlichen Hassprediger nennt - wo bleibt hier bitte der journalistische Anstand?). Diese Gemeinschaft, die für sich selbst Toleranz und Akzeptanz einfordert, zeigt hier ihr wahres Gesicht: Wer ihre Ansichten zur Ehe nicht teilt, wird gnadenlos attackiert und diffamiert. Mit einer Kampagne sollte die bürgerliche Existenz und der gute Ruf von Pastor Latzel vernichtet werden. Wollen wir hoffen, dass die BEK besonnen und weise ihre Entscheidung über seine berufliche Zukunft treffen wird.
Die Tatsache, dass die Meinungs- und Religionsfreiheit für den Pastor streiten, worüber Richter verschiedener Instanzen geteilter Auffassung waren, zeigt, dass die Vorwürfe gegen Pastor Latzel von Anfang an auf wackeligen Füßen standen. Statt sich mit den Inhalten seiner Aussagen und der Grundrechtsdogmatik auseinanderzusetzen, insbesondere, ob tatsächlich die Menschenwürde in ihrem Gehalt hier in einem Maße beeinträchtigt wurde, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, wurde er wegen seiner drastischen Wortwahl zum Ziel einer Kampagne, die weniger mit der Wahrung der Menschenwürde als vielmehr mit der Durchsetzung einer bestimmten Ideologie zu tun hat. Selbst jetzt, wo das Verfahren aller Voraussicht nach eingestellt wird, bleibt ein bitterer Beigeschmack: Pastor Latzel wird zwar nicht vorbestraft, aber der Schaden, den diese Hexenjagd an seiner Person, seiner Reputation und seiner Berufung angerichtet hat, ist immens. Er gehört vollständig rehabilitiert.
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