Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Das Schweigen des Schulamts
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In einem Zeitalter, in dem die Freiheit des Wortes täglich an Fronten – digital und real – verteidigt, diskutiert und gefordert wird, geschehen in den Fluren unserer Bildungseinrichtungen Dinge, die uns alle aufhorchen lassen sollten. Dieser Blog hat sich bereits in mehreren Episoden intensiv mit dem Vorfall am Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten beschäftigt. Die Ereignisse und das Vorgehen staatlicher Institutionen wirft dunkle Schatten auf das, was wir als demokratische Grundwerte halten und schätzen.
Die Reaktion des Schulamts – Ein Paradebeispiel für bürokratisches Versagen
Auf eine Bitte um eine spezifischere Begründung hat das Schulamt bislang nicht reagiert. Sollte hierauf eine Antwort mit dem gewünschten Inhalt erfolgen, wird diese nach Erhalt an dieser Stelle nachgereicht.
Das Schulamt – Wächter oder Widersacher der Demokratie?
Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert das Recht, sich ohne Benachteiligung durch Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. Doch was passiert, wenn diese Stellen die Augen verschließen und sich hinter nichtssagenden Floskeln verstecken? Was das Schulamt hier demonstriert, ist nicht weniger als ein erschreckendes Maß an Ignoranz gegenüber den Grundrechten einer Schülerin und der Pflicht, pädagogische Maßnahmen innerhalb der Grenzen des Gesetzes und der Vernunft zu halten.
Die gefährliche Gratwanderung zwischen Schutz und Überwachung
Die Rolle einer Schule ist es, junge Menschen zu mündigen Bürgern zu erziehen. Dies beinhaltet die Achtung und Förderung der Meinungsfreiheit, nicht ihre Unterdrückung unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen des Direktors und das anschließende Wegducken des Schulamts sind Symptome einer gefährlichen Tendenz, in der die Grenzen zwischen Schutz und Überwachung, zwischen Fürsorge und Kontrolle, verschwimmen. Die Hoffnungen einer nüchternen Aufklärung liegen nunmehr denn je beim Verwaltungsgericht Greifswald, das sowohl über die mangelnde Presseauskunft der Polizei gegenüber seylaw.blogspot.com entscheiden wird, als auch über eine Klage der Betroffenen.
Ein Aufruf zum Handeln
Es ist Zeit, dass wir alle – Eltern, Lehrer, Schüler, Journalisten und Politiker – lautstark fordern, was uns von Rechts wegen zusteht: Eine transparente Aufklärung dieses Vorfalls. Wir müssen fragen, diskutieren und kritisieren, wo es notwendig ist. Das Schweigen und die intransparenten Entscheidungen des Schulamts und der zuständigen Ministerien sind nicht nur eine Missachtung des Einzelnen; sie sind ein Angriff auf die Grundfesten unserer Demokratie.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist nicht nur, wie wir mit der Meinungsfreiheit junger Menschen umgehen, sondern auch, wie wir mit den Institutionen umgehen, die diese Freiheit schützen sollten, aber stattdessen allzu oft in die Rolle ihrer Bedroher schlüpfen.
Fazit und Appell: Ein dringender Weckruf aus Ribnitz-Damgarten
Die jüngste Entscheidung des Schulamts Greifswald, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Richard-Wossidlo-Gymnasiums zurückzuweisen, ist weit mehr als nur eine bürokratische Randnotiz. Sie markiert einen besorgniserregenden Wendepunkt und dient als dringender Weckruf für jeden, der die Werte der Aufklärung, der Meinungsfreiheit und der demokratischen Bildung hochhält.
Diese Entscheidung darf nicht zur traurigen Normalität in unserer Gesellschaft werden. Es steht zu viel auf dem Spiel. Das Recht, unsere Meinungen frei und ohne Angst vor unverhältnismäßiger Repression zu äußern, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, ein Recht, das uns von Geburt an zusteht und das unter allen Umständen verteidigt werden muss.
In Ribnitz-Damgarten wurde eine Linie überschritten. Es ist an uns allen, diese Linie wieder sichtbar zu machen, sie zu verteidigen und sicherzustellen, dass unsere Bildungseinrichtungen Orte der freien Meinungsäußerung und des kritischen Diskurses bleiben – und nicht zu Arenen der Überwachung und Einschüchterung verkommen.
Die Reaktion des Schulamts – ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bürger – zeigt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber den Prinzipien der Transparenz und Verantwortlichkeit. Die nahezu lächerliche Abweisung der Beschwerde ohne eine fundierte Begründung dient offensichtlich nur der eigenen Gesichtswahrung und ignoriert die legitimen Sorgen und Rechte der betroffenen Schülerin und der für sie Partei ergreifender Bürger.
In einer lebendigen Demokratie erwartet die Öffentlichkeit eine ganz andere Reaktion von ihren staatlichen Instanzen: Eine transparente Aufarbeitung von Fehlern und ein souveräner Umgang mit Kritik. Es ist nicht nur angebracht, sondern geboten, dass die beteiligten staatlichen Akteure ihre Fehleinschätzungen einräumen und sich bei der betroffenen Schülerin entschuldigen. Dies würde nicht nur die Würde der Schülerin wiederherstellen, sondern auch das Vertrauen in unsere Bildungsinstitutionen.
Wir stehen an einem kritischen Scheideweg. Entweder wir treten für unsere demokratischen Werte ein, oder wir lassen zu, dass diese schleichend erodiert werden. Die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde in Ribnitz-Damgarten muss als Katalysator dienen, um eine breite und engagierte Diskussion über die Rolle der Bildung und die Grenzen der Autorität in Schulen anzustoßen.
Die Zeit des Schweigens und der Passivität muss ein Ende haben. Jetzt ist der Moment, in dem wir aufstehen und lautstark fordern, was uns zusteht: Eine offene, faire und demokratische Gesellschaft, in der jeder Einzelne ohne Furcht seine Meinung äußern kann. Die Ereignisse in Ribnitz-Damgarten dürfen nicht unbeantwortet bleiben – sie müssen uns alle zum Handeln inspirieren.
Update vom 16.06.2024: Auf meine Bitte um Stellungnahme zu dieser Tatsache und der zuvor verlangten Begründung hatte sich das Schulamt nun bei mir am 14.06.2024 gemeldet, allerdings allein auf den Abschluss des Verfahrens hingewiesen und behauptet, dass es keinen Anspruch Begründung gäbe. Das mag wohl sein, auch wenn es dazu einlädt, dass die Behörde sich gerade nicht mit dem Vorbringen ernsthaft beschäftigt. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf eine Begründung bestehen sollte, befriedet eine solche Reaktion die Sache keineswegs. Ich bin im Übrigen der Ansicht, dass auch auf eine Darstellung des "Wie" ein Anspruch aus Art. 17 GG besteht, eben weil sonst für den Petenten nicht ersichtlich wird, ob sich die Behörde ernsthaft mit dem Vorbringen beschäftigt hat. Deshalb habe ich nunmehr auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Schulamtes Greifswald beim Bildungsministerium eingelegt.