Der Verlust der Unabhängigkeit – Wie das Bundesverfassungsgericht seine Schutzfunktion verspielt

Manchmal genügen ein paar Worte, um ein tieferliegendes Problem zu entlarven. Ein Zitat von Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, vermittelt genau diese Einsicht: „Viele Menschen scheinen von der Komplexität der Problemlagen überfordert zu sein, auch von der Rechtslage.“ Ein Satz, der offenlegt, wie weit einige der höchsten Richterinnen und Richter unseres Landes vom Volk entfernt sind – und vor allem, was sie vom mündigen Bürger halten. Doris König ist keine gewöhnliche Stimme im Chor der Hochnäsigen; sie ist die Spitze des Zweiten Senats des höchsten deutschen Gerichts. Eine Institution, die geschaffen wurde, um den Bürger vor staatlicher Übermacht zu schützen. Doch König scheint einen anderen Kurs eingeschlagen zu haben – einen, der den Schutz der Grundrechte nicht mehr im Mittelpunkt sieht, sondern im Zweifel auf die Macht der Regierung vertraut. In einem Interview mit der „ Rheinischen Post “ äußert sie: „Denken Sie an die Corona-Rechtsprechung, die ich absol

Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Das Schweigen des Schulamts

In einem Zeitalter, in dem die Freiheit des Wortes täglich an Fronten – digital und real – verteidigt, diskutiert und gefordert wird, geschehen in den Fluren unserer Bildungseinrichtungen Dinge, die uns alle aufhorchen lassen sollten. Dieser Blog hat sich bereits in mehreren Episoden intensiv mit dem Vorfall am Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten beschäftigt. Die Ereignisse und das Vorgehen staatlicher Institutionen wirft dunkle Schatten auf das, was wir als demokratische Grundwerte halten und schätzen.

Die Reaktion des Schulamts – Ein Paradebeispiel für bürokratisches Versagen

Ich hatte bei dem zuständigen Schulamt Greifswald Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter Zimmermann eingelegt, zitierte dabei den § 2 Abs. 1 des Schulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern und forderte eine Überprüfung des Vorgehens des Schulleiters. Die Antwort? Eine Zurückweisung der Beschwerde ohne jegliche substantielle Begründung. Ein Schlag ins Gesicht für jeden, der in diesem Land noch an transparente, nachvollziehbare Verwaltungsprozesse glaubt.

"Ihre gegen das dienstliche Verhalten des Schulleiters des Richard-Wossidlo- Gymnasiums Ribnitz-Damgarten, Herrn Zimmermann, gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16. März 2024 wurde sorgfältig geprüft. Nach Abschluss der Verwaltungsprüfung teilen wir Ihnen nunmehr mit, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird."

Auf eine Bitte um eine spezifischere Begründung hat das Schulamt bislang nicht reagiert. Sollte hierauf eine Antwort mit dem gewünschten Inhalt erfolgen, wird diese nach Erhalt an dieser Stelle nachgereicht.

Das Schulamt – Wächter oder Widersacher der Demokratie?

Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert das Recht, sich ohne Benachteiligung durch Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. Doch was passiert, wenn diese Stellen die Augen verschließen und sich hinter nichtssagenden Floskeln verstecken? Was das Schulamt hier demonstriert, ist nicht weniger als ein erschreckendes Maß an Ignoranz gegenüber den Grundrechten einer Schülerin und der Pflicht, pädagogische Maßnahmen innerhalb der Grenzen des Gesetzes und der Vernunft zu halten.

Die gefährliche Gratwanderung zwischen Schutz und Überwachung

Die Rolle einer Schule ist es, junge Menschen zu mündigen Bürgern zu erziehen. Dies beinhaltet die Achtung und Förderung der Meinungsfreiheit, nicht ihre Unterdrückung unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen des Direktors und das anschließende Wegducken des Schulamts sind Symptome einer gefährlichen Tendenz, in der die Grenzen zwischen Schutz und Überwachung, zwischen Fürsorge und Kontrolle, verschwimmen. Die Hoffnungen einer nüchternen Aufklärung liegen nunmehr denn je beim Verwaltungsgericht Greifswald, das sowohl über die mangelnde Presseauskunft der Polizei gegenüber seylaw.blogspot.com entscheiden wird, als auch über eine Klage der Betroffenen.

Ein Aufruf zum Handeln

Es ist Zeit, dass wir alle – Eltern, Lehrer, Schüler, Journalisten und Politiker – lautstark fordern, was uns von Rechts wegen zusteht: Eine transparente Aufklärung dieses Vorfalls. Wir müssen fragen, diskutieren und kritisieren, wo es notwendig ist. Das Schweigen und die intransparenten Entscheidungen des Schulamts und der zuständigen Ministerien sind nicht nur eine Missachtung des Einzelnen; sie sind ein Angriff auf die Grundfesten unserer Demokratie.

Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist nicht nur, wie wir mit der Meinungsfreiheit junger Menschen umgehen, sondern auch, wie wir mit den Institutionen umgehen, die diese Freiheit schützen sollten, aber stattdessen allzu oft in die Rolle ihrer Bedroher schlüpfen.

Fazit und Appell: Ein dringender Weckruf aus Ribnitz-Damgarten

Die jüngste Entscheidung des Schulamts Greifswald, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Richard-Wossidlo-Gymnasiums zurückzuweisen, ist weit mehr als nur eine bürokratische Randnotiz. Sie markiert einen besorgniserregenden Wendepunkt und dient als dringender Weckruf für jeden, der die Werte der Aufklärung, der Meinungsfreiheit und der demokratischen Bildung hochhält.

Diese Entscheidung darf nicht zur traurigen Normalität in unserer Gesellschaft werden. Es steht zu viel auf dem Spiel. Das Recht, unsere Meinungen frei und ohne Angst vor unverhältnismäßiger Repression zu äußern, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, ein Recht, das uns von Geburt an zusteht und das unter allen Umständen verteidigt werden muss.

In Ribnitz-Damgarten wurde eine Linie überschritten. Es ist an uns allen, diese Linie wieder sichtbar zu machen, sie zu verteidigen und sicherzustellen, dass unsere Bildungseinrichtungen Orte der freien Meinungsäußerung und des kritischen Diskurses bleiben – und nicht zu Arenen der Überwachung und Einschüchterung verkommen.

Die Reaktion des Schulamts – ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bürger – zeigt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber den Prinzipien der Transparenz und Verantwortlichkeit. Die nahezu lächerliche Abweisung der Beschwerde ohne eine fundierte Begründung dient offensichtlich nur der eigenen Gesichtswahrung und ignoriert die legitimen Sorgen und Rechte der betroffenen Schülerin und der für sie Partei ergreifender Bürger.

In einer lebendigen Demokratie erwartet die Öffentlichkeit eine ganz andere Reaktion von ihren staatlichen Instanzen: Eine transparente Aufarbeitung von Fehlern und ein souveräner Umgang mit Kritik. Es ist nicht nur angebracht, sondern geboten, dass die beteiligten staatlichen Akteure ihre Fehleinschätzungen einräumen und sich bei der betroffenen Schülerin entschuldigen. Dies würde nicht nur die Würde der Schülerin wiederherstellen, sondern auch das Vertrauen in unsere Bildungsinstitutionen.

Wir stehen an einem kritischen Scheideweg. Entweder wir treten für unsere demokratischen Werte ein, oder wir lassen zu, dass diese schleichend erodiert werden. Die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde in Ribnitz-Damgarten muss als Katalysator dienen, um eine breite und engagierte Diskussion über die Rolle der Bildung und die Grenzen der Autorität in Schulen anzustoßen.

Die Zeit des Schweigens und der Passivität muss ein Ende haben. Jetzt ist der Moment, in dem wir aufstehen und lautstark fordern, was uns zusteht: Eine offene, faire und demokratische Gesellschaft, in der jeder Einzelne ohne Furcht seine Meinung äußern kann. Die Ereignisse in Ribnitz-Damgarten dürfen nicht unbeantwortet bleiben – sie müssen uns alle zum Handeln inspirieren.

Die Zukunft unserer Demokratie hängt davon ab, wie mutig und entschlossen wir heute sind. Bei den anstehenden Kommunal- und Europawahlen hat jeder die Möglichkeit hierfür ein Zeichen zu setzen.

Update vom 29.05.2024: Wie die SVZ heute berichtet, hält nun scheinbar das Land selbst die Handlung des Schulleiters für überzogen, das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Das Land räumt dort ein, dass eine einfache Meldung des Vorfalls per Meldebogen völlig ausgereicht hätte. Das wäre ganz im Sinne eines geltenden Notfallplans gewesen. Ein Rundschreiben des Ministeriums vom 22. Februar 2024 habe das so auch ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund ist nicht einsichtig, dass das Schulamt die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen hat. Dass hier keine disziplinarrechtliche Schritte ergriffen wurden, erscheint inkonsequent und willkürlich. Eine entsprechende Anfrage an das Schulamt hat seylaw.blogspot.com deshalb erneut mit Bitte um Stellungnahme gestellt, bislang ohne Reaktion.

Update vom 16.06.2024: Auf meine Bitte um Stellungnahme zu dieser Tatsache und der zuvor verlangten Begründung hatte sich das Schulamt nun bei mir am 14.06.2024 gemeldet, allerdings allein auf den Abschluss des Verfahrens hingewiesen und behauptet, dass es keinen Anspruch Begründung gäbe. Das mag wohl sein, auch wenn es dazu einlädt, dass die Behörde sich gerade nicht mit dem Vorbringen ernsthaft beschäftigt. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf eine Begründung bestehen sollte, befriedet eine solche Reaktion die Sache keineswegs. Ich bin im Übrigen der Ansicht, dass auch auf eine Darstellung des "Wie" ein Anspruch aus Art. 17 GG besteht, eben weil sonst für den Petenten nicht ersichtlich wird, ob sich die Behörde ernsthaft mit dem Vorbringen beschäftigt hat. Deshalb habe ich nunmehr auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Schulamtes Greifswald beim Bildungsministerium eingelegt.

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