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Ein Urteil als Menetekel für den Rechtsstaat - "Wehrhafte Demokratie" als Alibi für staatliche Übergriffe im politischen Meinungswettkampf

Mit seinem  Urteil VGH O 11/24 vom 2. April 2025  hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Büchse der Pandora geöffnet. Was auf den ersten Blick wie eine gerichtliche Einzelfallentscheidung über die Zulässigkeit von Politikeräußerungen erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein fundamentaler Angriff auf die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates. Dieses Urteil billigt nichts weniger als den Einsatz staatlicher Machtmittel und Autorität im politischen Meinungskampf gegen eine Oppositionspartei. Es ist ein Offenbarungseid richterlicher Zurückhaltung und ein fatales Signal, das die ohnehin prekäre Balance zwischen Staatsräson und Parteienwettbewerb weiter zugunsten eines übergriffigen, sich selbst erhaltenden Parteienstaates verschiebt. Die vielbeschworene „wehrhafte Demokratie“ dient hier als fadenscheiniger Vorwand für eine Praxis, die dem Wesen eines neutralen, dem Bürger verpflichteten Staates Hohn spricht. Die Neutralitätspfl...

Ist Deutschland auf dem Weg zu einem totalitären Staat?

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Die  Entwicklungen der letzten Woche , insbesondere die Aussagen von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU), geben berechtigten Anlass zur Sorge, dass Deutschland sich von einem freiheitlichen Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Staates bewegt. „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“  -- Lisa Paus  „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“  -- Nancy Faeser Die Aussagen der Regierungsmitglieder erinnern an die Verfolgung Andersdenkender in der DDR. In der DDR gab es u.a. den  Straftatbestand der "staatsfeindlichen Hetze" (§ 106 StGB der DDR) und der "Staatsverleumdung" (§ 220 StGB der DDR) , die dazu genutzt wurden, um r...

Warum der Präsident des Bundessozialgerichts gegen das Mäßigungsgebot verstoßen hat

Ich bin ein Bürger, der sich um die Unabhängigkeit und die Integrität der Justiz sorgt. Deshalb habe ich gegen den am 13. Februar 2024 aus dem Amt scheidenden Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel, eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil er in einem Interview mit der FAZ vom 30.01.24 als Präsident des Bundessozialgerichts private Äußerungen getätigt hat, die das Vertrauen in seine Unabhängigkeit und in die Integrität der Justiz gefährden. In dem Interview hat er sich zu aktuellen sozialpolitischen Themen geäußert, die teilweise in seinem dienstlichen Bereich liegen oder laufende Verfahren anderer Gerichte betreffen. Damit hat er aus meiner Sicht gegen das sog. Mäßigungsgebot nach  § 39 Deutsches Richtergesetz (DRiG)  verstoßen, das für alle Richter gilt. Das Mäßigungsgebot besagt, dass sich der Richter innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so verhalten muss, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet w...

Wie das Grundgesetz den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien im Rechtswesen erfordert

Das  Grundgesetz garantiert in Art. 19 Abs. 4  den effektiven Rechtsschutz für alle Bürger, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt werden. Dies bedeutet, dass jeder Betroffene einen Zugang zu einem unabhängigen und fairen Gericht haben muss, um seine Rechte geltend zu machen und eine wirksame Abhilfe zu erhalten. Doch wie kann dieser Zugang in Zeiten der digitalen Transformation und der globalen Vernetzung gewährleistet werden? Muss der Gesetzgeber nicht auch die mit der Zeit aufkommenden Kommunikationstechnologien nutzen, um den Rechtsschutz zu verbessern und zu beschleunigen? 1. Elektronische Kommunikationswege Die elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten und den Gerichten wäre ein wesentlicher Aspekt der Digitalisierung des Rechtswesens. Sie ermöglicht eine schnellere, einfachere und kostengünstigere Übermittlung von Schriftsätzen, Beweismitteln, Beschlüssen und Urteilen. Sie reduziert den Papierverbrauch und den Platzbedarf für die Aktenführ...