Das Leipziger Trugbild: Wie das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag immunisiert
Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Wer die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ( BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 C 5.24 ) mit dem gebotenen juristischen Scharfsinn analysiert, wird Zeuge eines Lehrstücks über die Diskrepanz zwischen formellem Recht und materieller Gerechtigkeit. Auf den ersten Blick scheint das Urteil einen lange überfälligen Sieg für den mündigen Bürger darzustellen, einen Paukenschlag gegen die administrative Bequemlichkeit, mit der die Beitragspflicht bisher durchgesetzt wurde. Das Gericht bestätigt in aller Deutlichkeit, was das Bundesverfassungsgericht bereits vorgezeichnet hat: Die Legitimität des Beitrags speist sich nicht aus der bloßen technischen Möglichkeit des Empfangs, sondern aus dem qualitativen Wert der angebotenen Gegenleistung – einem Programm, das den verfassungsrechtlich verankerten Geboten von Vielfalt und Ausgewogenheit genügt. Doch dieser scheinbare Triumph des Rechtsstaats entpuppt sich ...