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Es werden Posts vom Februar, 2024 angezeigt.

Der Verlust der Unabhängigkeit – Wie das Bundesverfassungsgericht seine Schutzfunktion verspielt

Manchmal genügen ein paar Worte, um ein tieferliegendes Problem zu entlarven. Ein Zitat von Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, vermittelt genau diese Einsicht: „Viele Menschen scheinen von der Komplexität der Problemlagen überfordert zu sein, auch von der Rechtslage.“ Ein Satz, der offenlegt, wie weit einige der höchsten Richterinnen und Richter unseres Landes vom Volk entfernt sind – und vor allem, was sie vom mündigen Bürger halten. Doris König ist keine gewöhnliche Stimme im Chor der Hochnäsigen; sie ist die Spitze des Zweiten Senats des höchsten deutschen Gerichts. Eine Institution, die geschaffen wurde, um den Bürger vor staatlicher Übermacht zu schützen. Doch König scheint einen anderen Kurs eingeschlagen zu haben – einen, der den Schutz der Grundrechte nicht mehr im Mittelpunkt sieht, sondern im Zweifel auf die Macht der Regierung vertraut. In einem Interview mit der „ Rheinischen Post “ äußert sie: „Denken Sie an die Corona-Rechtsprechung, die ich absol

Ist Deutschland auf dem Weg zu einem totalitären Staat?

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Die  Entwicklungen der letzten Woche , insbesondere die Aussagen von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU), geben berechtigten Anlass zur Sorge, dass Deutschland sich von einem freiheitlichen Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Staates bewegt. „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“  -- Lisa Paus  „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“  -- Nancy Faeser Die Aussagen der Regierungsmitglieder erinnern an die Verfolgung Andersdenkender in der DDR. In der DDR gab es u.a. den  Straftatbestand der "staatsfeindlichen Hetze" (§ 106 StGB der DDR) und der "Staatsverleumdung" (§ 220 StGB der DDR) , die dazu genutzt wurden, um regim

Warum der Präsident des Bundessozialgerichts gegen das Mäßigungsgebot verstoßen hat

Ich bin ein Bürger, der sich um die Unabhängigkeit und die Integrität der Justiz sorgt. Deshalb habe ich gegen den am 13. Februar 2024 aus dem Amt scheidenden Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel, eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil er in einem Interview mit der FAZ vom 30.01.24 als Präsident des Bundessozialgerichts private Äußerungen getätigt hat, die das Vertrauen in seine Unabhängigkeit und in die Integrität der Justiz gefährden. In dem Interview hat er sich zu aktuellen sozialpolitischen Themen geäußert, die teilweise in seinem dienstlichen Bereich liegen oder laufende Verfahren anderer Gerichte betreffen. Damit hat er aus meiner Sicht gegen das sog. Mäßigungsgebot nach  § 39 Deutsches Richtergesetz (DRiG)  verstoßen, das für alle Richter gilt. Das Mäßigungsgebot besagt, dass sich der Richter innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so verhalten muss, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Der

Wie das Grundgesetz den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien im Rechtswesen erfordert

Das  Grundgesetz garantiert in Art. 19 Abs. 4  den effektiven Rechtsschutz für alle Bürger, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt werden. Dies bedeutet, dass jeder Betroffene einen Zugang zu einem unabhängigen und fairen Gericht haben muss, um seine Rechte geltend zu machen und eine wirksame Abhilfe zu erhalten. Doch wie kann dieser Zugang in Zeiten der digitalen Transformation und der globalen Vernetzung gewährleistet werden? Muss der Gesetzgeber nicht auch die mit der Zeit aufkommenden Kommunikationstechnologien nutzen, um den Rechtsschutz zu verbessern und zu beschleunigen? 1. Elektronische Kommunikationswege Die elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten und den Gerichten wäre ein wesentlicher Aspekt der Digitalisierung des Rechtswesens. Sie ermöglicht eine schnellere, einfachere und kostengünstigere Übermittlung von Schriftsätzen, Beweismitteln, Beschlüssen und Urteilen. Sie reduziert den Papierverbrauch und den Platzbedarf für die Aktenführung. Sie