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Es werden Posts vom Juni, 2025 angezeigt.

Ein Sieg für den Rechtsstaat: Verwaltungsgericht Greifswald erklärt Polizeieinsatz am Wossidlo-Gymnasium für rechtswidrig

Ein Kommentar von Marcus Seyfarth, LL.M. VG Greifswald gibt Schülerin Recht Vor fast genau einem Jahr habe ich an dieser Stelle in  mehreren Beiträgen  über den kontroversen Polizeieinsatz am Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten berichtet (auch unter "Schlumpfgate" bekannt). Damals kritisierte ich den von der rot-roten Landesregierung an den Tag gelegten „illiberalen, obrigkeitsstaatlichen Geist“ und mahnte an, dass der Schutz der Verfassung nicht zu einem Bruch mit ebenjener führen dürfe. Die Prognose, dass erst ein Gerichtsurteil der betroffenen Schülerin Genugtuung verschaffen würde, hat sich nun bewahrheitet. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit seinem Urteil vom 1. Juli 2025 (Az: 2 A 1084/24 HGW) ein klares und unmissverständliches Zeichen für die Grundrechte und gegen staatliche Übergriffigkeit gesetzt. Die Entscheidung des Gerichts: Eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung Laut der heute veröffentlichten Pressemitteilung hat das Verwaltungsgericht die s...

Ein Leipziger Triumph der Freiheit: Über die Kunst, eine Demokratie nicht zu Tode zu schützen

In einer Zeit, in der der Ruf nach einem starken, durchgreifenden Staat immer lauter wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil von monumentaler Bedeutung für den freiheitlichen Rechtsstaat gefällt. Die Aufhebung des vom Bundesministerium des Innern verfügten Verbots der COMPACT-Magazin GmbH ist weit mehr als der Sieg einer einzelnen Klägerin; es ist ein rechtsphilosophisches und dogmatisches Meisterwerk, das die unverrückbaren Grenzen staatlicher Macht im Angesicht der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte mit beeindruckender Klarheit nachzeichnet. Vor allem aber ist es eine schallende Ohrfeige für einen politischen Aktionismus, der im vermeintlichen Kampf gegen die Feinde der Demokratie Gefahr läuft, ihre fundamentalsten Prinzipien – allen voran die Meinungs- und Pressefreiheit – zu verraten. Mit juristischer Nüchternheit und ohne jeden Anflug von Sympathie für die Klägerin bestätigte der Senat zunächst die grundsätzliche Anwendbarkeit des Vereinsrechts. Wede...

Peinlich, peinlicher, Mecklenburger Justiz und die DSGVO – Eine Anatomie des Staatsversagens

I. Prolog: Wenn das Recht auf sich selbst trifft In der abstrakten Welt der Rechtswissenschaften existiert ein Idealbild des Rechtsstaates, ein fein austariertes Gefüge aus Normenhierarchien, Verfahrensgarantien und richterlicher Kontrolle, das dem Schutz des Bürgers vor der Allmacht des Staates dient. Im Zentrum dieses Ideals steht das Gericht als unparteiischer und gesetzestreuer Dritter, als Hort der Vernunft und als letzte Bastion der Gerechtigkeit. Doch was geschieht, wenn der Apparat, der das Recht durchsetzen soll, selbst zum Objekt der rechtlichen Prüfung wird? Was geschieht, wenn ein Bürger sein verbrieftes Recht nicht gegen eine Verwaltungsbehörde, sondern gegen die Justiz selbst geltend macht? Die Antwort, die die mecklenburg-vorpommersche Justiz auf diese Frage in den vergangenen Monaten gegeben hat, ist mehr als nur eine Enttäuschung. Sie ist eine fundamental verstörende Offenbarung, einblicken lassend in eine Welt institutioneller Selbstbezogenheit, dogmatischer Ignoranz ...