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Es werden Posts vom Juni, 2025 angezeigt.

Über die Notwendigkeit einer Digitalen Gerichtsbarkeit und das Ende der Zwei-Klassen-Justiz

Ein Essay I. Die Lüge des gleichen Rechts Es gibt eine Lüge, die so alt ist wie der moderne Rechtsstaat, und die so tief in sein Fundament eingelassen ist, dass man sie für einen tragenden Pfeiler halten könnte: die Lüge, dass vor dem Gesetz alle gleich seien. Nicht im normativen Sinne – dort stimmt der Satz. Art. 3 Abs. 1 GG meint, was er sagt. Aber zwischen der Norm und ihrer Verwirklichung klafft ein Abgrund, und in diesem Abgrund verschwinden täglich die Rechte derer, die sich keinen Anwalt leisten können, die vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens zurückschrecken, die an der Schnittstelle von verschiedenen Gerichtsszweigen zerrieben werden, die nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht mehr wissen, worum es eigentlich ging. Die empirische Wirklichkeit der deutschen Justiz im Jahre 2025 ist diese: Wer vermögend ist, klagt. Wer arm ist, bittet um Erlaubnis zu klagen – und erhält sie nach Gutdünken eines Richters, der über diese Erlaubnis in einem Verfahren entscheidet, das keine mündlic...

Ein Leipziger Triumph der Freiheit: Über die Kunst, eine Demokratie nicht zu Tode zu schützen

In einer Zeit, in der der Ruf nach einem starken, durchgreifenden Staat immer lauter wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil von monumentaler Bedeutung für den freiheitlichen Rechtsstaat gefällt. Die Aufhebung des vom Bundesministerium des Innern verfügten Verbots der COMPACT-Magazin GmbH ist weit mehr als der Sieg einer einzelnen Klägerin; es ist ein rechtsphilosophisches und dogmatisches Meisterwerk, das die unverrückbaren Grenzen staatlicher Macht im Angesicht der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte mit beeindruckender Klarheit nachzeichnet. Vor allem aber ist es eine schallende Ohrfeige für einen politischen Aktionismus, der im vermeintlichen Kampf gegen die Feinde der Demokratie Gefahr läuft, ihre fundamentalsten Prinzipien – allen voran die Meinungs- und Pressefreiheit – zu verraten. Mit juristischer Nüchternheit und ohne jeden Anflug von Sympathie für die Klägerin bestätigte der Senat zunächst die grundsätzliche Anwendbarkeit des Vereinsrechts. Wede...

Peinlich, peinlicher, Mecklenburger Justiz und die DSGVO – Eine Anatomie des Staatsversagens

I. Prolog: Wenn das Recht auf sich selbst trifft In der abstrakten Welt der Rechtswissenschaften existiert ein Idealbild des Rechtsstaates, ein fein austariertes Gefüge aus Normenhierarchien, Verfahrensgarantien und richterlicher Kontrolle, das dem Schutz des Bürgers vor der Allmacht des Staates dient. Im Zentrum dieses Ideals steht das Gericht als unparteiischer und gesetzestreuer Dritter, als Hort der Vernunft und als letzte Bastion der Gerechtigkeit. Doch was geschieht, wenn der Apparat, der das Recht durchsetzen soll, selbst zum Objekt der rechtlichen Prüfung wird? Was geschieht, wenn ein Bürger sein verbrieftes Recht nicht gegen eine Verwaltungsbehörde, sondern gegen die Justiz selbst geltend macht? Die Antwort, die die mecklenburg-vorpommersche Justiz auf diese Frage in den vergangenen Monaten gegeben hat, ist mehr als nur eine Enttäuschung. Sie ist eine fundamental verstörende Offenbarung, einblicken lassend in eine Welt institutioneller Selbstbezogenheit, dogmatischer Ignoranz ...