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Es werden Posts vom Juni, 2025 angezeigt.

Das Leipziger Trugbild: Wie das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag immunisiert

Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Wer die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ( BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 C 5.24 ) mit dem gebotenen juristischen Scharfsinn analysiert, wird Zeuge eines Lehrstücks über die Diskrepanz zwischen formellem Recht und materieller Gerechtigkeit. Auf den ersten Blick scheint das Urteil einen lange überfälligen Sieg für den mündigen Bürger darzustellen, einen Paukenschlag gegen die administrative Bequemlichkeit, mit der die Beitragspflicht bisher durchgesetzt wurde. Das Gericht bestätigt in aller Deutlichkeit, was das Bundesverfassungsgericht bereits vorgezeichnet hat: Die Legitimität des Beitrags speist sich nicht aus der bloßen technischen Möglichkeit des Empfangs, sondern aus dem qualitativen Wert der angebotenen Gegenleistung – einem Programm, das den verfassungsrechtlich verankerten Geboten von Vielfalt und Ausgewogenheit genügt. Doch dieser scheinbare Triumph des Rechtsstaats entpuppt sich ...

Ein Leipziger Triumph der Freiheit: Über die Kunst, eine Demokratie nicht zu Tode zu schützen

In einer Zeit, in der der Ruf nach einem starken, durchgreifenden Staat immer lauter wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil von monumentaler Bedeutung für den freiheitlichen Rechtsstaat gefällt. Die Aufhebung des vom Bundesministerium des Innern verfügten Verbots der COMPACT-Magazin GmbH ist weit mehr als der Sieg einer einzelnen Klägerin; es ist ein rechtsphilosophisches und dogmatisches Meisterwerk, das die unverrückbaren Grenzen staatlicher Macht im Angesicht der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte mit beeindruckender Klarheit nachzeichnet. Vor allem aber ist es eine schallende Ohrfeige für einen politischen Aktionismus, der im vermeintlichen Kampf gegen die Feinde der Demokratie Gefahr läuft, ihre fundamentalsten Prinzipien – allen voran die Meinungs- und Pressefreiheit – zu verraten. Mit juristischer Nüchternheit und ohne jeden Anflug von Sympathie für die Klägerin bestätigte der Senat zunächst die grundsätzliche Anwendbarkeit des Vereinsrechts. Wede...

Peinlich, peinlicher, Mecklenburger Justiz und die DSGVO – Eine Anatomie des Staatsversagens

I. Prolog: Wenn das Recht auf sich selbst trifft In der abstrakten Welt der Rechtswissenschaften existiert ein Idealbild des Rechtsstaates, ein fein austariertes Gefüge aus Normenhierarchien, Verfahrensgarantien und richterlicher Kontrolle, das dem Schutz des Bürgers vor der Allmacht des Staates dient. Im Zentrum dieses Ideals steht das Gericht als unparteiischer und gesetzestreuer Dritter, als Hort der Vernunft und als letzte Bastion der Gerechtigkeit. Doch was geschieht, wenn der Apparat, der das Recht durchsetzen soll, selbst zum Objekt der rechtlichen Prüfung wird? Was geschieht, wenn ein Bürger sein verbrieftes Recht nicht gegen eine Verwaltungsbehörde, sondern gegen die Justiz selbst geltend macht? Die Antwort, die die mecklenburg-vorpommersche Justiz auf diese Frage in den vergangenen Monaten gegeben hat, ist mehr als nur eine Enttäuschung. Sie ist eine fundamental verstörende Offenbarung, einblicken lassend in eine Welt institutioneller Selbstbezogenheit, dogmatischer Ignoranz ...