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Es werden Posts vom April, 2025 angezeigt.

Die Bundesverfassungsrichterwahl: Wenn Parteien ihre eigenen Richter bestellen

Einleitung: Das System der organisierten Verantwortungslosigkeit Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, oberster Garant der Grundrechte und letzte Bastion des Rechtsstaats. So die Theorie. Die Praxis offenbart ein System, das in seiner Perfidie kaum zu überbieten ist: Ausgerechnet jene, die vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert werden sollen, nämlich die politischen Parteien, bestimmen, wer sie kontrolliert. Es ist, als würden Angeklagte ihre eigenen Richter ernennen. Diese Paradoxie untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit des höchsten Gerichts, sondern das Fundament des gesamten Rechtsstaats, denn sie verkehrt die Gewaltenteilung in ihr Gegenteil und macht aus Kontrolleuren bloße Erfüllungsgehilfen der Mächtigen. Die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes sowie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz schaffen nur die formale Hülle. Die eigentliche Verfassungswirklichkeit hat sich längst zu einem Kartell der Macht entwickelt, in dem Parteien die höchsten Richterämter...

Wenn der eigene Finger zum Dietrich der Polizei wird

In den Annalen der Strafrechtspflege gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick technisch wirken, bei genauerer Betrachtung jedoch tief in das Fundament unserer rechtsstaatlichen Prinzipien einschneiden. Ein solcher Fall wurde jüngst vom Oberlandesgericht Bremen verhandelt ( Beschl. v. 08.01.2025 - 1 ORs 26/24 ) und verdient unsere ungeteilte Aufmerksamkeit. Es geht um mehr als nur einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ( § 113 StGB ); es geht um die Frage, wie weit der Staat gehen darf, um an die digitalen Geheimnisse seiner Bürger zu gelangen, und ob er uns zwingen darf, ihm dabei mittels unseres eigenen Körpers behilflich zu sein. Der Sachverhalt: Ein Fingerabdruck unter Zwang Die Szenerie ist schnell skizziert und doch beklemmend: Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften entdecken Polizeibeamte ein klingelndes Smartphone. Der Beschuldigte, der zuvor angab, kein funktionierendes Gerät zu besitzen, weigert si...

Die Persona Artificialis: Geburt eines neuen Rechtssubjekts im Zeitalter der KI?

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Die Persona Artificialis – Eine Jurisprudenz am Scheideweg Unsere bisherigen Erkundungen in die juristische Landschaft, wie sie sich unter dem Einfluss heraufziehender Artificial General Intelligence (AGI) und Artificial Super Intelligence (ASI) darstellt, haben uns an einen kritischen Punkt geführt. Der Autor hat im Grundgesetzblog bereits einige Konturen der Herausforderungen  nachgezeichnet , die von Haftungsfragen bis hin zu ethischen Grundsatzentscheidungen reichen. Doch im Zentrum all dieser Verwerfungen steht eine Frage von fundamentaler Tragweite, eine Frage, die das Fundament unseres Rechtssystems selbst berührt: Welchen Status sollen wir jenen Entitäten zubilligen, die an der Schwelle stehen, menschliche kognitive Fähigkeiten nicht nur zu erreichen, sondern potenziell zu übertreffen? Die tradierte Dichotomie unseres Rechts – hier der Mensch als  natürliche Person , Träger unveräußerlicher Würde und Rechte, dort die  juristische Person  als organisatorisches...

Ein Urteil als Menetekel für den Rechtsstaat - "Wehrhafte Demokratie" als Alibi für staatliche Übergriffe im politischen Meinungswettkampf

Mit seinem  Urteil VGH O 11/24 vom 2. April 2025  hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Büchse der Pandora geöffnet. Was auf den ersten Blick wie eine gerichtliche Einzelfallentscheidung über die Zulässigkeit von Politikeräußerungen erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein fundamentaler Angriff auf die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates. Dieses Urteil billigt nichts weniger als den Einsatz staatlicher Machtmittel und Autorität im politischen Meinungskampf gegen eine Oppositionspartei. Es ist ein Offenbarungseid richterlicher Zurückhaltung und ein fatales Signal, das die ohnehin prekäre Balance zwischen Staatsräson und Parteienwettbewerb weiter zugunsten eines übergriffigen, sich selbst erhaltenden Parteienstaates verschiebt. Die vielbeschworene „wehrhafte Demokratie“ dient hier als fadenscheiniger Vorwand für eine Praxis, die dem Wesen eines neutralen, dem Bürger verpflichteten Staates Hohn spricht. Die Neutralitätspfl...