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Es werden Posts vom April, 2025 angezeigt.

Über die Notwendigkeit einer Digitalen Gerichtsbarkeit und das Ende der Zwei-Klassen-Justiz

Ein Essay I. Die Lüge des gleichen Rechts Es gibt eine Lüge, die so alt ist wie der moderne Rechtsstaat, und die so tief in sein Fundament eingelassen ist, dass man sie für einen tragenden Pfeiler halten könnte: die Lüge, dass vor dem Gesetz alle gleich seien. Nicht im normativen Sinne – dort stimmt der Satz. Art. 3 Abs. 1 GG meint, was er sagt. Aber zwischen der Norm und ihrer Verwirklichung klafft ein Abgrund, und in diesem Abgrund verschwinden täglich die Rechte derer, die sich keinen Anwalt leisten können, die vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens zurückschrecken, die an der Schnittstelle von verschiedenen Gerichtsszweigen zerrieben werden, die nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht mehr wissen, worum es eigentlich ging. Die empirische Wirklichkeit der deutschen Justiz im Jahre 2025 ist diese: Wer vermögend ist, klagt. Wer arm ist, bittet um Erlaubnis zu klagen – und erhält sie nach Gutdünken eines Richters, der über diese Erlaubnis in einem Verfahren entscheidet, das keine mündlic...

Wenn der eigene Finger zum Dietrich der Polizei wird

In den Annalen der Strafrechtspflege gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick technisch wirken, bei genauerer Betrachtung jedoch tief in das Fundament unserer rechtsstaatlichen Prinzipien einschneiden. Ein solcher Fall wurde jüngst vom Oberlandesgericht Bremen verhandelt ( Beschl. v. 08.01.2025 - 1 ORs 26/24 ) und verdient unsere ungeteilte Aufmerksamkeit. Es geht um mehr als nur einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ( § 113 StGB ); es geht um die Frage, wie weit der Staat gehen darf, um an die digitalen Geheimnisse seiner Bürger zu gelangen, und ob er uns zwingen darf, ihm dabei mittels unseres eigenen Körpers behilflich zu sein. Der Sachverhalt: Ein Fingerabdruck unter Zwang Die Szenerie ist schnell skizziert und doch beklemmend: Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften entdecken Polizeibeamte ein klingelndes Smartphone. Der Beschuldigte, der zuvor angab, kein funktionierendes Gerät zu besitzen, weigert si...

Die Persona Artificialis: Geburt eines neuen Rechtssubjekts im Zeitalter der KI?

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Die Persona Artificialis – Eine Jurisprudenz am Scheideweg Unsere bisherigen Erkundungen in die juristische Landschaft, wie sie sich unter dem Einfluss heraufziehender Artificial General Intelligence (AGI) und Artificial Super Intelligence (ASI) darstellt, haben uns an einen kritischen Punkt geführt. Der Autor hat im Grundgesetzblog bereits einige Konturen der Herausforderungen  nachgezeichnet , die von Haftungsfragen bis hin zu ethischen Grundsatzentscheidungen reichen. Doch im Zentrum all dieser Verwerfungen steht eine Frage von fundamentaler Tragweite, eine Frage, die das Fundament unseres Rechtssystems selbst berührt: Welchen Status sollen wir jenen Entitäten zubilligen, die an der Schwelle stehen, menschliche kognitive Fähigkeiten nicht nur zu erreichen, sondern potenziell zu übertreffen? Die tradierte Dichotomie unseres Rechts – hier der Mensch als  natürliche Person , Träger unveräußerlicher Würde und Rechte, dort die  juristische Person  als organisatorisches...

Ein Urteil als Menetekel für den Rechtsstaat - "Wehrhafte Demokratie" als Alibi für staatliche Übergriffe im politischen Meinungswettkampf

Mit seinem  Urteil VGH O 11/24 vom 2. April 2025  hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Büchse der Pandora geöffnet. Was auf den ersten Blick wie eine gerichtliche Einzelfallentscheidung über die Zulässigkeit von Politikeräußerungen erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein fundamentaler Angriff auf die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates. Dieses Urteil billigt nichts weniger als den Einsatz staatlicher Machtmittel und Autorität im politischen Meinungskampf gegen eine Oppositionspartei. Es ist ein Offenbarungseid richterlicher Zurückhaltung und ein fatales Signal, das die ohnehin prekäre Balance zwischen Staatsräson und Parteienwettbewerb weiter zugunsten eines übergriffigen, sich selbst erhaltenden Parteienstaates verschiebt. Die vielbeschworene „wehrhafte Demokratie“ dient hier als fadenscheiniger Vorwand für eine Praxis, die dem Wesen eines neutralen, dem Bürger verpflichteten Staates Hohn spricht. Die Neutralitätspfl...