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Es werden Posts vom November, 2025 angezeigt.

Der digitale Leviathan: Wie Brüssel die Meinungsfreiheit administrativ abwickelt

Eine verfassungsrechtliche Analyse des Berichts des US-Justizausschusses zum „Digital Services Act“ Es gibt Momente in der Politik, in denen der Schleier der wohlklingenden Rhetorik zerreißt und die kühle Mechanik der Macht sichtbar wird. Ein solcher Moment ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses vom 3. Februar 2026 mit dem Titel „ The Foreign Censorship Threat, Part II “. Was auf den ersten Blick wie ein transatlantisches Scharmützel um die politische Deutungshoheit wirken mag, entpuppt sich bei genauerer Lektüre der tausenden internen Dokumente, E-Mails und Protokolle als eine bankrotterklärung des liberalen Rechtsstaats europäischer Prägung. Die Dokumente belegen, dass die Europäische Kommission unter dem Deckmantel des Digital Services Act (DSA) ein Regime der globalen Zensur etabliert hat, das sich der demokratischen und gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzieht. Es ist die Chronik einer schleichenden Entmündigung des Souve...

Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates im Ausbildungsmonopol: Eine kritische Analyse des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungstreue im Referendariat

I. Einleitung: Der Rechtsstaat in der Defensive Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 26. November 2025 (VerfGH 9/25) markiert eine Zäsur in der deutschen Staatsrechtsdiskussion, die weit über die Landesgrenzen des Freistaats hinausreicht. In einer Zeit, in der die Polarisierung der Gesellschaft zunehmend die Institutionen der dritten Gewalt erreicht, sah sich das Gericht mit einer fundamentalen Frage konfrontiert: Wie viel Verfassungsfeindschaft muss der Staat bei jenen dulden, die er selbst zwangsweise ausbildet, um ihnen den Zugang zu den juristischen Kernberufen zu ermöglichen? Das Urteil, welches den § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) für verfassungsgemäß erklärte, ist ein juristisches Dokument der Selbstbehauptung. Es ist der Versuch, die liberale Offenheit des Berufszugangs mit der Notwendigkeit einer „wehrhaften Demokratie“ in Einklang zu bringen. Dabei wandelt der Gerichtshof auf einem schmalen Grat. Er muss einerseits da...

Versammlungsfreiheit gegen Versammlungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht und die Grenzen der störenden Gegendemonstration

Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2025 ( 1 BvR 2428/20 ) In den Annalen des Bundesverfassungsgerichts finden sich Entscheidungen, die über den juristischen Tag hinausweisen und zu Marksteinen des demokratischen Selbstverständnisses werden. Sie loten die Grenzen der Freiheit aus, justieren die Balance der Gewalten und definieren die Spielregeln des öffentlichen Meinungskampfes. Der Beschluss des Ersten Senats zur Strafbarkeit einer „störenden Gegendemonstration“ dürfte zu einer solchen wegweisenden Entscheidungen gehören. Vordergründig befasst er sich mit der Auslegung des § 21 des Versammlungsgesetzes und dessen Vereinbarkeit mit der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes. Doch im Kern verhandelt das Gericht eine der fundamentalsten Fragen des freiheitlichen Verfassungsstaates: Wie schützt die Rechtsordnung den Raum des Sagbaren, wenn Meinungen nicht nur argumentativ, sondern physisch aufeinanderprallen? Wo verläuft die feine Linie zwischen leg...

Wenn der Staat sich selbst schützt: Steinmeiers Rede zum 9. November 2025

Die selektive Wehrhaftigkeit: Wie der Staat die Demokratie aushöhlt, um sich selbst zu schützen I. Der nackte Kaiser: Eine Rede als Offenbarung Am 9. November 2025 beschwört der Bundespräsident die „wehrhafte Demokratie“. Seine Rede ist ein rhetorisches Kunststück, das die Schicksalstage der deutschen Geschichte – 1918, 1938, 1989 – zu einem eindringlichen Appell verwebt: Wehret den Anfängen, schützt die Verfassung. Doch hinter der Fassade historischer Mahnung verbirgt sich ein politisches Manifest. Hier wird nicht die Demokratie verteidigt, sondern ein Machtnarrativ zementiert. Hier wird der Rechtsstaat nicht geschützt, sondern als Waffe gegen politische Konkurrenz instrumentalisiert. Die Rede ist ein Lehrstück jener Doppelmoral, die das Vertrauen in staatliche Institutionen nachhaltiger zerstört als jede Opposition. Sie markiert Millionen Bürger als Verfassungsfeinde, während sie die eigenen Skandale, die eigenen Grundrechtsverletzungen und das eigene systemische Versagen mit keinem ...