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Es werden Posts vom Dezember, 2024 angezeigt.

Das Leipziger Trugbild: Wie das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag immunisiert

Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Wer die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ( BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 C 5.24 ) mit dem gebotenen juristischen Scharfsinn analysiert, wird Zeuge eines Lehrstücks über die Diskrepanz zwischen formellem Recht und materieller Gerechtigkeit. Auf den ersten Blick scheint das Urteil einen lange überfälligen Sieg für den mündigen Bürger darzustellen, einen Paukenschlag gegen die administrative Bequemlichkeit, mit der die Beitragspflicht bisher durchgesetzt wurde. Das Gericht bestätigt in aller Deutlichkeit, was das Bundesverfassungsgericht bereits vorgezeichnet hat: Die Legitimität des Beitrags speist sich nicht aus der bloßen technischen Möglichkeit des Empfangs, sondern aus dem qualitativen Wert der angebotenen Gegenleistung – einem Programm, das den verfassungsrechtlich verankerten Geboten von Vielfalt und Ausgewogenheit genügt. Doch dieser scheinbare Triumph des Rechtsstaats entpuppt sich ...

Zur Reform des Bundesverfassungsgerichts: Reform oder Reförmchen? Die Parteien zementieren ihren Einfluss – Eine kritische Analyse

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember 2024 mit einer Einigkeit, die in diesen zerrissenen Zeiten fast schon unheimlich anmutet, eine Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes  beschlossen . Einhellig, so wird uns weisgemacht, wolle man das Bundesverfassungsgericht stärken. SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und sogar die Linke – sie alle stimmten einträchtig zu. Nur die AfD, in ihrer Rolle als ewiger Störenfried, wagte es, mit Nein zu votieren. Eine große Koalition der Macht, so scheint es, hat sich hier zusammengefunden. Aber wozu? Um den Rechtsstaat zu stärken? Oder um die eigenen Pfründe zu sichern? Ein genauerer Blick auf diese sogenannte Reform lässt jedenfalls erhebliche Zweifel an den hehren Motiven der Parteien aufkommen. Diese Reform ist kein Meisterstück der Gesetzgebung, sondern ein fauler Kompromiss, ein Feigenblatt, das die eigentlichen Probleme nur notdürftig verdeckt. Man könnte auch deutlicher sagen: Die etablierten Parteien haben sich wieder e...