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Das Leipziger Trugbild: Wie das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag immunisiert

Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Wer die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ( BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 C 5.24 ) mit dem gebotenen juristischen Scharfsinn analysiert, wird Zeuge eines Lehrstücks über die Diskrepanz zwischen formellem Recht und materieller Gerechtigkeit. Auf den ersten Blick scheint das Urteil einen lange überfälligen Sieg für den mündigen Bürger darzustellen, einen Paukenschlag gegen die administrative Bequemlichkeit, mit der die Beitragspflicht bisher durchgesetzt wurde. Das Gericht bestätigt in aller Deutlichkeit, was das Bundesverfassungsgericht bereits vorgezeichnet hat: Die Legitimität des Beitrags speist sich nicht aus der bloßen technischen Möglichkeit des Empfangs, sondern aus dem qualitativen Wert der angebotenen Gegenleistung – einem Programm, das den verfassungsrechtlich verankerten Geboten von Vielfalt und Ausgewogenheit genügt. Doch dieser scheinbare Triumph des Rechtsstaats entpuppt sich ...

Zur OB-Wahl in Ludwigshafen - Karlsruhes kalte Schulter: Wenn das höchste Gericht den Rechtsschutz verweigert

Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Die Hoffnung, der Kompass des Rechts möge in den höheren Instanzen neu justiert werden, ist einer bitteren Ernüchterung gewichen. Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt den effektiven Rechtsschutz im Fall des von der OB-Wahl ausgeschlossenen AfD-Bewerbers Joachim Paul mit einem dogmatisch wie rechtsstaatlich fragwürdigen Beschluss verweigerte, richteten sich die Blicke nach Karlsruhe. Doch anstatt die Brandmauer des Rechts zu festigen, die den demokratischen Wettbewerb vor administrativer Vorauswahl schützt, hat das Bundesverfassungsgericht die Tür mit einer prozessualen Geste zugeschlagen. Der  Beschluss vom 16. September 2025 (Az. 2 BvR 1399/25)  ist kein inhaltliches Urteil, sondern eine Nichtannahme. Er ist die ultimative Bestätigung dessen, was der erstinstanzliche Beschluss bereits andeutete: Der Schutz politischer Teilhaberechte droht im Labyrinth prozessualer Hürden zu verenden. I. Der prozessuale K.o.-Schlag: Warum N...

Die DSGVO und die Justiz in MV - Systematische Rechtsverweigerung am OVG Mecklenburg-Vorpommern hält an

I. Prolog: Ein Déjà-vu der Willkür Es gibt Momente im Leben eines Juristen, in denen die Fassade des geordneten Rechtsstaats Risse bekommt und den Blick freigibt auf eine dahinterliegende Realität, die von institutioneller Arroganz und einer erschreckenden Resistenz gegenüber dem Gesetz geprägt ist. Mein  erster Bericht über den Kampf um einen simplen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch  schloss mit der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht möge die Willkür des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern korrigieren. Da das Bundesverfassungsgericht durch einen unbegründeten Nichtannahmebeschluss sich weigerte, sich der Sache anzunehmen, wurde aber auch daraus nichts (BVerfG, Az. 1 BvR 1175/25). Kein Wunder! Das Bundesverfassungsgericht ist in eigener Sache ebenso betroffen und weigert sich Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO gesetzeskonform zu beantworten (was derzeit vor dem VGH Mannheim, Az. 10 S 876/25, verhandelt wird). Da deckt man also die eigene...

Das VG Neustadt an der Weinstraße beschädigt die Demokratie - Zur OB-Wahl in Ludwigshafen

Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Die Verweigerung der OB-Kandidatur von AfD-Bewerber Joachim Paul nimmt immer groteskere Züge an. Der  Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025  ist in aller Schärfe zu kritisieren. Er predigt die Beständigkeit von Wahlen, verengt aber den Zugang zum effektiven Rechtsschutz, wenn er am nötigsten ist. Er appelliert an organisatorische Vorsicht, wo die freiheitliche Ordnung nicht Vorsicht, sondern handfeste Sicherung politischer Teilhabe verlangt. Er erklärt die Klärung von Verfassungsfragen zur Sache für später, obwohl sich die entscheidende Weiche gerade jetzt stellt: auf dem Stimmzettel oder eben nicht. Damit wird die Demokratie nicht geschützt, sondern beschädigt! Wer die Prioritäten falsch setzt und so urteilt wie die 3. Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße, zeigt selbst ein mangelhaftes Verständnis von Recht und Demokratie. I. Der Fall, seine Brisanz und die verkannte Weichenstell...

Die Bundesverfassungsrichterwahl: Wenn Parteien ihre eigenen Richter bestellen

Einleitung: Das System der organisierten Verantwortungslosigkeit Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, oberster Garant der Grundrechte und letzte Bastion des Rechtsstaats. So die Theorie. Die Praxis offenbart ein System, das in seiner Perfidie kaum zu überbieten ist: Ausgerechnet jene, die vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert werden sollen, nämlich die politischen Parteien, bestimmen, wer sie kontrolliert. Es ist, als würden Angeklagte ihre eigenen Richter ernennen. Diese Paradoxie untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit des höchsten Gerichts, sondern das Fundament des gesamten Rechtsstaats, denn sie verkehrt die Gewaltenteilung in ihr Gegenteil und macht aus Kontrolleuren bloße Erfüllungsgehilfen der Mächtigen. Die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes sowie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz schaffen nur die formale Hülle. Die eigentliche Verfassungswirklichkeit hat sich längst zu einem Kartell der Macht entwickelt, in dem Parteien die höchsten Richterämter...